Unterbringung von Aussiedler*innen und Flüchtlingen

  • Leistungsbeschreibung

    Zugewiesene asylbegehrende Ausländer*innen und geduldete Ausländer*innen werden in städtische Unterkünfte untergebracht. 

    Zudem versorgt die Stadt Minden auch Spätaussiedler*innen vorübergehend mit Wohnraum, sofern eine eigene Wohnung bei Ankunft noch nicht vorhanden ist. 

  • Kosten

    Wenn Sie in eine städtische Unterkunft aufgenommen werden, ist eine Benutzungsgebühr zu zahlen.