Unterbringung von Aussiedler*innen und Flüchtlingen
Leistungsbeschreibung
Zugewiesene asylbegehrende Ausländer*innen und geduldete Ausländer*innen werden in städtische Unterkünfte untergebracht.
Zudem versorgt die Stadt Minden auch Spätaussiedler*innen vorübergehend mit Wohnraum, sofern eine eigene Wohnung bei Ankunft noch nicht vorhanden ist.
Kosten
Wenn Sie in eine städtische Unterkunft aufgenommen werden, ist eine Benutzungsgebühr zu zahlen.