Einwohnerfragestunde

  • Leistungsbeschreibung

    Einwohnerfragestunden innerhalb von Ratssitzungen sind eine Möglichkeit, den Informationsfluss zwischen Einwohner*innen und Rat auch während der laufenden Wahlperiode aufrecht zu erhalten bzw. zu verstärken.

    In den Einwohnerfragestunden können sich Einwohner*innen mit ihren Fragen aktiv in das politische Geschehen einbringen. Einwohnerfragestunden in Ratssitzungen sind gesetzlich dann zugelassen, wenn die Einzelheiten in der Geschäftsordnung des Rates geregelt sind.

    Der Rat der Stadt Minden hat sich für die Einrichtung von Einwohnerfragestunden entschieden und entsprechende Regelungen in seine Geschäftsordnung aufgenommen. Zu finden sind diese Regelungen in § 18 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse.

    Sie möchten eine Einwohnerfrage einreichen und im Rat vortragen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:


    Einwohnerfragestunde Durchführung - eine Einwohnerfrage stellen


    Wer darf Fragen einreichen?
    Einwohnerfragen dürfen alle Einwohner*innen Mindens, also auch Minderjährige, einreichen.

    Was kann gefragt werden?
    Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Minden beziehen. Das heißt also, es muss um Dinge gehen, die vom Rat oder vom Bürgermeister der Stadt Minden entschieden werden können und nicht z. B. in den Entscheidungsbereich des Bundes oder des Landes oder einer anderen Körperschaft oder Einrichtung fallen.

    Es muss sich außerdem um Fragen handeln, denn die Einwohnerfragestunde ist nicht dazu gedacht, dass Einwohner*innen allgemeine Erklärungen oder Statements abgeben. Die Fragen sollten so gestaltet sein, dass eine kurze Beantwortung möglich ist, da die Fragestunde nicht länger als 60 Minuten dauern soll.

    Wie viele Fragen darf man pro Sitzung einreichen?
    Eine Einwohnerin/ein Einwohner darf pro Ratssitzung zwei Fragen einreichen.

    Wann müssen die Fragen vorliegen?
    Die Fragen müssen bis spätestens 12 Uhr am 7. Tag vor der Ratssitzung eingereicht worden sein. Da die Ratssitzungen meist an einem Donnerstag stattfinden, müssen die Fragen also bis spätestens 12 Uhr am Donnerstag der Vorwoche vorliegen. Wann eine Ratssitzung stattfindet, wird eine Woche vor der Sitzung durch eine Amtliche Bekanntmachung im Mindener Tageblatt bekannt gegeben.

    Bei wem und in welcher Form sind die Fragen einzureichen?
    Einwohnerfragen sind im Vorzimmer des Bürgermeisters (Raum G3.158 im Rathaus | Gebäudeteil Scharn) oder bei den genannten Ansprechpersonen einzureichen.

    Einwohnerfragen per Online-Formular elektronisch eingereicht werden. Sie können aber auch schriftlich - also in Form eines handschriftlich unterschriebenen Dokuments – eingereicht oder per Post übersandt werden. Sie können auch per E-Mail (einwohnerfragen@minden.de bzw. die angegebenen Ansprechpartner*innen) oder per Telefax (89-706 oder 89-243) übermittelt werden, wenn der*die  Absender*in eindeutig erkennbar ist. Das heißt, Name und Anschrift müssen angegeben sein. 

    Einwohnerfragen können auch zur Niederschrift erklärt werden. Die Einwohnerin/der Einwohner kann also auch bei den vorab genannten Stellen vorsprechen und die Frage vortragen. Diese wird dann von den Mitarbeiter*innen verschriftlicht und von der Fragestellerin/dem Fragesteller unterschrieben.

    Wie läuft die Einwohnerfragestunde ab?
    Die Einwohnerfragestunde findet immer zu Beginn einer Ratssitzung statt.

    Wenn mehrere Fragen eingegangen sind, legt der Bürgermeister die Reihenfolge der Fragesteller fest. Der Bürgermeister ruft dann die Fragestellerin/den Fragesteller auf und bittet ihn, die Frage vorzutragen. Für den Vortrag der Frage durch die Einwohnerin/den Einwohner stehen im Rathaussaal Rednerpult und Mikrofon bereit. 

    Ist die Frage gestellt, wird sie vom Bürgermeister beantwortet, es sei denn, eine sofortige Beantwortung ist nicht möglich. In dem Fall würde die Fragestellerin/der Fragesteller auf eine schriftliche Antwort verwiesen.

    Von der Fragestellerin/dem Fragesteller dürfen im Anschluss an die Antwort des Bürgermeisters zwei Zusatzfragen gestellt werden. Diese Zusatzfragen müssen sich inhaltlich auf die Ursprungsfrage beziehen, d. h. man darf an dieser Stelle nicht zwei „neue“ Fragen stellen. Auch diese werden dann vom Bürgermeister beantwortet oder – wenn dieses nicht möglich ist – später schriftlich.

    Die übrigen Ratsmitglieder dürfen sich an der Einwohnerfragestunde nicht mit Wortbeiträgen beteiligen. Dieses ist durch die Geschäftsordnungs-Formulierung „eine Aussprache findet nicht statt“ gewährleistet.

    Jedoch ist in jeder Tagesordnung der Ratssitzungen als Tagesordnungspunkt 2 – also im Anschluss an die Einwohnerfragestunde – der Punkt „Aussprache der Stadtverordneten zur Einwohnerfragestunde“ vorgesehen. An dieser Stelle tauschen dann also die Ratsmitglieder ihre Meinungen zu der vorgetragenen Einwohnerfrage und Antwort des Bürgermeisters aus, sodass die Fragestellerin/der Fragesteller auch die Möglichkeit hat, die Positionierungen einzelner Ratsmitglieder in Erfahrung zu bringen.

    Für weitere Fragen rund um die Einwohnerfragestunde stehen die genannten Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

  • Rechtsgrundlage


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