Notfallrettung

  • Leistungsbeschreibung

    Notfallrettung umfasst die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort und den Notfalltransport. Notfallpatienten sind Verletzte oder Kranke, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Notfallmedizinische Versorgung sind die medizinischen Maßnahmen zur Abwendung von Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Schäden sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten. Notfalltransport ist die Beförderung von Notfallpatienten unter fachgerechter medizinischer Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung.

    Der Rettungsdienst sowie der Krankentransport der Stadt Minden werden durch Beamt*innen und tariflich Beschäftigte der Feuerwehr gemeinsam mit Notärzten aus dem Johannes-Wesling-Klinikum durchgeführt.  


    Bei Einsätzen des Rettungsdienstes obliegt der Kreisleitstelle Minden-Lübbecke die gesamte Einsatzlenkung.

    Dieser Begriff umfasst neben der Entgegennahme des Hilfeersuchens die Entscheidung, welches Rettungsmittel (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber) erforderlich ist, die Einsatzanordnung an die Rettungswache oder direkt an ein Rettungsmittel, die Kommunikation mit den Krankenhäusern und in bestimmten Fällen auch die Festlegung des Transportzieles.


  • Rechtsgrundlage

    Satzungen Feuerwehr Stadt Minden

    Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer RettG NRW

  • Ansprechpunkt

    In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112


    Fragen zur Abrechnung beantwortet das Team Verwaltung per E-Mail an feuerwehr-verwaltung@minden.de.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende