Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums

  • Leistungsbeschreibung

    Studium
    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben.
    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel studienvorbereitende Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung.
    Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt.

    Studienplatzsuche
    Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung kann erteilt werden, wenn dem Studenten noch kein Studienplatz sicher zur Verfügung steht und auch keine studienvorbereitende Maßnahme besucht werden soll. Der Zweck der Studienbewerbung liegt auch vor, wenn die Einreise zunächst zur Teilnahme an einem Aufnahme- oder Auswahlverfahren erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt.

    Studienbezogenes Praktikum EU
    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums EU erhalten, wenn Sie in Deutschland ein Praktikum absolvieren möchten und an einer Hochschule außerhalb der EU studieren oder das Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erfolgreich abgeschlossen haben. Das Praktikum muss fachlich Ihrem Studium entsprechen und dazu dienen, sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in Ihrem beruflichen Umfeld anzueignen.
    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate, erteilt.

    Sprachkurs besuchen
    Die Aufenthaltserlaubnis kann für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, täglich Deutschunterricht stattfindet und mindestens 18 Wochenstunden Unterrichtszeit absolviert werden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
    Die Dauer des Sprachkurses bestimmt die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis.

    Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen wollen, der der Studienvorbereitung dient, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden.

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.  

  • Voraussetzung

    Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck der Ausbildung richten sich nach §§ 16 bis 17 AufenthG. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

  • Kosten

    • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
    • 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

    Die Gebühren ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

  • Verfahrensablauf

    Antrag vor Ort

    Nach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Online-Antrag

    Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.

    Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin von der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

    Abschließend (bei beiden Antragsformen)

    Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.


Zuständige Abteilungen