Verpflichtungserklärung
Leistungsbeschreibung
Wenn jemand einen ausländischen Gast aus einem visumspflichtigen Land für max. 3 Monate nach Deutschland einladen möchte, kann der Gastgeber eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine Verpflichtungserklärung ist die Erklärung des Gastgebers, für die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik sämtliche Kosten des Lebensunterhaltes für den Gast zu übernehmen.
Die eingegangene Verpflichtung ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Auch die Kosten einer eventuell erforderlichen Abschiebung sind von ihr erfasst.
Rechtsgrundlage
§ 68 Aufenthaltsgesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass/Nationalpass
- Mietvertrag/Grundsitzabgabenbescheid/Kaufvertrag
- Verdienstabrechnung der letzten drei Monate
- Verdienstabrechnung des Ehepartners der letzten drei Monate
- Ggf. Rentenbescheid,Elterngeldbescheid, Krankengeldbescheid, ALG I Bescheid
- Selbstständige Tätigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei Monate
Alle Unterlagen sind im Original und als Kopie vorzulegen.
Voraussetzung
- Der Gastgeber muss mind. 18 Jahre alt sein.
- Der Gastgeber muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Minden gemeldet sein
- Der Gastgeber muss persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen (keine Bevollmächtigung möglich)
- Der Gastgeber muss eigenes Einkommen in ausreichender Höhe nachweisen
Einkommen in ausreichender Höhe liegt vor, wenn der Einlader und seine Familie keine öffentlichen Mittel erhalten (d.h. kein Bezug von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen)
Kosten
- 29,00 € pro Besucher
Weiterführende Informationen
Wer sich der Ausländerbehörde gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Gast zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Asuländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und der Pfelgebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendung auf einenm gesetzlichen Anspruch des Gast beruht.
Frist
Eine Verpflichtungserklärung kann sechs Monate lang als Finanzierungsnachweis bei der Beantragung eines Visums genutzt werden. Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung und der Erteilung des Visums sollten also nicht mehr als sechs Monate liegen.