Denkmalpflegerische Beratung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gesetz zum Schutz und der Pflege der Denkmäler in NRW (DSchG) definiert in §1, dass Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen sind. Den größten Beitrag zum Erhalt unserer Baudenkmäler leisten die Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihrem hohen persönlichen und finanziellen Engagement.
     
     Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund ums Baudenkmal und zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten auf. 

    Bereits kleine Maßnahmen und Veränderungen erfordern eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und sind meist erlaubnispflichtig. Eine denkmalpflegerische Beratung und frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, schon vor Beginn der weiterführenden Planungen, kann Sie vor Fehlern bewahren und Ihnen Planungssicherheit geben.