Beurkundung der Geburt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss in Deutschland, beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird daraufhin beurkundet.

    Informationen über die Anzeige einer Geburt und über die Austellung einer Geburtsurkunde finden Sie auf unserer Homepage. 


  • Rechtsgrundlage

    § 21 PStG

  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.    

  • Verfahrensablauf

    Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Johannes-Wesling Klinikum und der Stadt Minden, wonach die Formalitäten im Regelfall über das Klinikum abgewickelt werden.

    Bei einer Hausgeburt stellen die Hebamme oder der Haus-/Notarzt eine Geburtsbescheinigung aus und die Eltern müssen die Geburt beim Standesamt unter Vorlage der Bescheinigung anmelden und beurkunden lassen

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person geboren wurde. 


Zuständige Abteilungen