Aufenthaltstitel - Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels

  • Leistungsbeschreibung

    Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jede/r Ausländer*in, der

    • mindestens 16 Jahre alt ist, 
    • seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
    • seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
    • mindestens 60 Monate (also für fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
    • im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
    • gut integriert ist.

    Je nach Rechtsgrundlage, können sich ggf. abweichende Voraussetzungen ergeben.

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

  • Voraussetzung

    Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richten sich nach § 9, § 18c, § 26 § 28 oder § 35 AufenthG. 

    Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

  • Kosten

    • 113 Euro für die Ersterteilung (55 Euro bei Kindern)

    Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

  • Verfahrensablauf

    Antrag vor Ort

    Bitte vereinbaren Sie unter Nennung Ihres Vor-, Nachnamen und Geburtsdatums einen Termin für die Antragstellung. Die Terminvereinbarung erfolgt per Mail. (abh@minden.de)

    Während des Termins wird Ihr Antrag bearbeitet, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv bescheinigt wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Online-Antrag

    Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.

    Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin von der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

    Abschließend (bei beiden Antragsformen)

    Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie Ihre Niederlassungserlaubnis persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

  • Weiterführende Informationen

    Bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Monaten, kann der unbefristete Aufenthaltstitel verloren gehen. 


Zuständige Abteilungen