Kundenkarte für das WeserWerreTicket/Deutschlandticket "sozial"
Leistungsbeschreibung
Wer bekommt die Kundenkarte zum WeserWerreTicket/Deutschlandticket sozial?
Bezieher*innen von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld.
Warum brauche ich die zusätzliche Kundenkarte um das WeserWerreTicket/Deutschlandticket sozial nutzen zu können?
Die Tickets gibt es nur für den o.g. Personenkreis. Damit Sie nachweisen können, dass Sie zu diesem gehören, brauchen Sie eine gültige Kundenkarte. Die kostenlose Kundenkarte berechtigt Sie, das WeserWerreTicket in den Bussen oder anderen Verkaufsstellen zu kaufen. Die Kundenkarte wird für einen beschränkten Zeitraum ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Pass/Ausweis
Aktueller Leistungsbescheid
- - Wohngeld - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- - Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
- - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kosten
Die Kundenkarte ist kostenlos!
Verfahrensablauf
Die Kundenkarte muss persönlich beantragt werden. Ausnahme: Bei Bedarfsgemeinschaften darf einer der in der Bewilligung aufgeführten Ehe- / Lebenspartner (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften) für den / die anderen beantragen. Personensorgeberechtigte können die Kundenkarte für ihre minderjährigen Kinder beantragen. Für die Beantragung müssen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid im Original vorlegen.
Alternativ können Sie die Kundenkarte auch schriftlich beantragen:
Bitte senden Sie uns den Antrag auf Kundenkarte mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheides per Post zu oder legen Sie ihn im verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten ein. Nach Prüfung senden wir Ihnen die Kundenkarten zeitnah per Post zu.