Grundstückszufahrten / Grundstückszuwegung

  • Leistungsbeschreibung

    Mit Grundstückszufahrten sind Flächen gemeint, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des Privatgrundstücks mit einem Fahrzeug dienen.

    Unter Grundstückszuwegung sind solche Flächen zu verstehen, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des privaten Grundstücks zu Fuß dienen.

    Für die Anlegung oder Änderung einer Grundstückszufahrt oder Grundstückszuwegung muss ein Vertrag zwischen dem*der Eigentümer*in des Grundstücks (Anlieger*in) und dem Eigentümer der zu überbauenden, öffentlichen Fläche (Straßenbaulastträger, also den Städtischen Betrieben Minden) geschlossen werden. 

    Beantragt werden kann eine Grundstückszufahrt / Grundstückszuwegung durch eine beauftragte Person oder durch den*die Eigentümer*in des Grundstücks. Der Antrag wird mit einem Online-Formular gestellt, das Sie unter „Anliegen direkt online starten“ finden.

    Nach der Antragstellung und Prüfung des Vorhabens wird ein Sondernutzungsvertrag (Gestattungsvertrag) geschlossen. Darin sind die Bauausführung, die Materialien, der Unterbau und die Breite der Grundstückszufahrt sowie die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Gleiches gilt auch für eine Zuwegung, sofern sie die öffentliche Fläche betrifft.

    Nachdem der Vertrag geschlossen wurde, beauftragt der*die Grundstückseigentümer*in ein zugelassenes Tiefbauunternehmen. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückstzufahrt / der Grundstückszuwegung trägt der*die Grundstückseigentümer*in.

  • Rechtsgrundlage

    • § 20 StrWG NRW
    • Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO
    • Satzung Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen der Stadt Minden
  • Erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit oder Bauzeichnung
    • ggf. Maßstabsgetreuer Lageplan (optional mit geplanter Stellplatzfläche auf dem privaten Grundstück)
    • ggf. Fotos der Bestandsituation
  • Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird er von den zu beteiligenden Stellen geprüft.

    Innerhalb der Stadtverwaltung wird Ihr Antrag von den Bereichen:

    • S.3 Straßen – Brücken (Städtische Betriebe Minden)
    • FB 5.12 Bauberatung, Baugenehmigung
    • FB 5.5 Verkehrsplanung

    geprüft.

    Wenn die eingereichten Unterlagen aussagekräftig sind, senden wir Ihnen nach abgeschlossener Prüfung die Vertragsunterlagen zu. Ggf. ist es aber auch nötig, das Grundstück zu besichtigen und die Maßnahme vor Ort zu prüfen.

    Wenn Änderungen an Ihrem Vorhaben nötig sind, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung Ihres Antrags dauert regelmäßig vier Wochen.


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