Anmeldung der Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Ihre Eheschließung ist persönlich im Standesamt anzumelden. Die Anmeldung dient der Prüfung eventueller Ehehindernisse und ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Informationen über den Vollzug einer Eheschließung erhalten Sie hier. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von verschiedenen Faktoren, z.B. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, etc.. 

    Damit Sie für Ihre Anmeldung zur Eheschließung alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, schreiben Sie bitte vorab eine E-Mail oder rufen Sie an.

  • Voraussetzung

    • Die Eheschließenden müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis entgegenstehen. 
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
  • Kosten

    Die Gesamtgebühren für eine Anmeldung zur Eheschließung sind unterschiedlich hoch. Gerne können wir Ihnen bei einem Telefonat oder per E-Mail genauere Informationen zu den Kosten für Ihre Anmeldung zur Eheschließung geben.  

  • Verfahrensablauf

    Die Anmeldung zur Eheschließung soll persönlich von beiden Eheschließenden durchgeführt werden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.pdf) Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie die Anmeldung zur Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten durchführen lassen.


  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnsitz (Erst-oder Zweitwohnsitz) der Eheschließenden.

  • Frist

    Die Anmeldung einer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

    Im Fall, dass in den sechs Monaten nach der Anmeldung keine Eheschließung erfolgt, muss diese erneut angemeldet werden. 


Zuständige Abteilungen