Neusortierung der Vornamen

  • Leistungsbeschreibung

    Trägt eine Person mehrere Vornamen kann er eine Neusortierung, der Reihenfolge der Vornamen erklären.

    Ausgenommen sind Vornamen, welche mit einem Bindestrich verbunden sind sowie das Weglassen oder Hinzufügen von Vornamen. 

  • Rechtsgrundlage

    § 45 a, § 46 PStG, § 62 PStV 



  • Erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

  • Kosten

    30 € - Erklärung zur Namensführung

    10 € - Bescheinigung zur Namensführung

  • Verfahrensablauf

    Die entsprechende Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.  

  • Zuständige Stelle

    Die Entgegennahme der Erklärung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang bei dem Geburtenstandesamt.  

  • Frist

    Die Erklärung kann jederzeit und mehrfach abgegeben werden.


Zuständige Abteilungen