Neusortierung der Vornamen
Leistungsbeschreibung
Trägt eine Person mehrere Vornamen kann er eine Neusortierung, der Reihenfolge der Vornamen erklären.
Ausgenommen sind Vornamen, welche mit einem Bindestrich verbunden sind sowie das Weglassen oder Hinzufügen von Vornamen.
Rechtsgrundlage
§ 45 a, § 46 PStG, § 62 PStV
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Kosten
30 € - Erklärung zur Namensführung
10 € - Bescheinigung zur Namensführung
Verfahrensablauf
Die entsprechende Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.
Zuständige Stelle
Die Entgegennahme der Erklärung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang bei dem Geburtenstandesamt.
Frist
Die Erklärung kann jederzeit und mehrfach abgegeben werden.