Verwendung von Stadtwappen und Fan-Marke

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verwendung des Wappens der Stadt Minden ist nur offiziellen Stellen der Stadt erlaubt. Es handelt sich um ein Hoheitszeichen, welches ausschließlich den Behörden und Dienststellen vorbehalten ist. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt.


    Die Fan-Marke Minden hingegen ist für alle gedacht, die zeigen möchten, woher sie kommen. Viele Mindener*innen, Vereine, Organisationen oder Initiativen machen sich für Minden stark. Die gemeinsame Fan-Marke steht für diesen Zusammenhalt und die Verbundenheit mit unserer Stadt.

    Hinweise zur Verwendung der Fan-Marke:

    Wichtig ist, dass die Fan-Marke nicht kommerziell genutzt wird. Kommerzielle Nutzung bedeutet, dass der Verkauf des Logos oder die Herstellung und Verbreitung von Waren und Werken aller Art, z.B. von Merchandising-Artikeln nicht gestattet ist. Sofern die Fan-Marke Minden als ergänzender Zusatz auftaucht (z.B. auf Trikots), kann eine kommerzielle Nutzung nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Minden gestattet werden.

    Außerdem darf die Fan-Marke nicht durch politische Parteien oder sonstige politische Zusammenschlüsse genutzt werden.

    Die Fan-Marke kann zum Beispiel auf Websites, Social Media-Profilen, Briefpapier, in E-Mail-Signaturen, Buttons, Luftballons und vielem mehr zum Einsatz kommen. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an.


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Zuständige Mitarbeitende