Quartiersfonds

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Quartiere Bärenkämpen, Rodenbeck und die Rechte Weserseite werden mit dem städtischen Quartiersfonds jährlich 5.000 € für neue Ideen und Projekte von Bürger*innen und von Institutionen, Vereinen, Initiativen bereitgestellt.

    Die Ziele des Quartiersfonds bestehen in der Aktivierung und Stärkung des Engagements der Bewohner*innen sowie der Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure in den Quartieren. Um diese Ziele zu erreichen, stellt die Stadt Minden mit dem Quartiersfonds Zuwendungen für die Umsetzung kleinerer gemeinwohlorientierter Maßnahmen bereit. 

    Es können Projekte und Aktivitäten gefördert werden, die das jeweilige Quartier weiterentwickeln und an denen die Einwohner*innen teilhaben.
    Die Projekte müssen die Kriterien, die in der Förderrichtlinie festgehalten sind, erfüllen.
    Kommerzielle Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen und es erfolgt keine Regelfinanzierung bestehender Projekte.

    Die Förderung wird zweckgebunden für die Kosten der beantragten Fördermaßnahme bewilligt. Je Zuwendungsantrag kann eine Förderung von mindestens 100 € (Bagatellgrenze) und im Regelfall bis maximal 1.000 € bewilligt werden. Die Höhe der jährlichen Gesamtfördersumme beträgt 5.000 € pro Quartier. 

    Anträge können jedes Jahr vor Projektbeginn spätestens bis zum 1.März und 1.September schriftlich gestellt werden. 

    Die Quartiersmanager*innen stehen für Fragen gern zur Verfügung und unterstützen bei der Antragstellung. 


  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare