Brandschutz

  • Leistungsbeschreibung

    In Nordrhein-Westfalen liegen der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe in der Verantwortung der Gemeinden. Sie haben u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. 

    Aufgabe der Feuerwehr ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten

    1. bei Brandgefahren (Brandschutz),
    2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
    3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).

    Daneben ist die Feuerwehr der Gemeinde im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung sowie den Bevölkerungsschutz verantwortlich. Als große kreisangehörige Gemeinde unterhält die Stadt Minden eine Brandschutzdienststelle und übernimmt Trägeraufgaben in der Notfallrettung und dem Krankentransport (Rettungsdienst).

    Die Stadt Minden unterhält hierzu eine Berufsfeuerwehr sowie eine Freiwillige Feuerwehr, die gemeinsam die Feuerwehr Minden bilden.

    Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 18., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an die Freiwillige Feuerwehr oder die zuständige Stelle wenden. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.