Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

  • Leistungsbeschreibung

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheide haben auf kommunaler Ebene zunehmende Bedeutung. Durch die Beteiligung der Bürger*innen an den Entscheidungen vor Ort wird die Identifikation mit der Kommune und damit das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt gestärkt. Wir beraten zu den Voraussetzungen für eine Zulassung.


    Bürgerbegehren

    Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger*innen in der Kommune auf Durchführung eines Bürgerentscheides. In Minden kann ein Bürgerbegehren für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse fassen kann, ausgenommen bestimmter im Gesetz genannter Angelegenheiten (siehe unten und unter § 26 Gemeindeordnung NRW).

    Ein Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung und Kosteneinschätzung enthalten. Außerdem sollen bis zu 3 Personen genannt werden, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren und die Unterzeichnenden zu vertreten. Bürger*innen, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, zeigen dies der Verwaltung schriftlich an. Es sind verschiedene Zulässigkeitsvoraussetzungen zu erfüllen (§ 26 Gemeindeordnung NRW).

    Ein Bürgerbegehren ist dann zustande gekommen, wenn innerhalb einer bestimmten Frist nach der Anzeige und unter Einhaltung aller Voraussetzungen 6 % der Bürger*innen in Minden das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift unterstützt haben. Wenn das Bürgerbegehren zulässig ist, folgt innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

    Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es demnach insgesamt drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:
     1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bürgerbegehren zu.
     2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer mit den Initiatoren abgestimmten, geänderten Fassung zu.
     3. Es kommt zu einem Bürgerentscheid.

    Bürgerbegehren: Feststellung der Zulässigkeit

    Wenn Bürger*innen erreichen möchten, dass in Minden zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, müssen sie zunächst prüfen, ob die Angelegenheit auch aus dem Wirkungskreis der Stadt Minden, für den die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, stammt (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens). 

    Die Initiator*innen haben die Möglichkeit, die Zulässigkeit ihrer Fragestellung im Vorfeld von der Stadt prüfen zu lassen. Dazu kann das Online-Formular "Voranfrage Bürgerbegehren" genutzt werden. 

    Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich:

    • Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist
    • Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung
    • die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten
    • die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Feststellung der Jahresabschlüsse
    • Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte
    • Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses
    • Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren


    Hinweis: Zu beachten ist, dass nicht innerhalb der letzten 2 Jahre zu diesem Thema ein Bürgerentscheid stattgefunden hat.


    Bürgerentscheid

    Mit einem Bürgerentscheid entscheiden die Bürger*innen aktiv über eine bezirkspolitische Sachfrage. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein erfolgreiches Bürgerbegehren (siehe oben).

    Beim Bürgerentscheid wird über die zu entscheidende Frage mit Ja oder Nein abgestimmt. Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem die Mehrheit der gültigen Stimmen, mindestens jedoch 15 % der Stimmberechtigten, die Frage mit Ja beantwortet hat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

    Informationen dazu, wer abstimmungsberechtigt ist, wie und wann die Abstimmungsberechtigten benachrichtigt werden, wie die Stimmabgabe verläuft etc. sind der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Minden zu entnehmen.

    Hinweis: Die Mitarbeiter*innen der Stadt Minden erteilen nur allgemeine Auskünfte. Für inhaltliche Auskünfte zu Bürgerentscheiden wenden Sie sich bitte an die Adressen der jeweiligen Initiatoren.


    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Auf Landes- bzw. Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren und Volksentscheid bezeichnet.

  • Rechtsgrundlage


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