Denkmalliste

  • Leistungsbeschreibung

    Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Minden führt die Denkmalliste mit folgenden Abschnitten:

    • 1.Baudenkmäler,

    • 2.Gartendenkmäler,

    • 3.bewegliche Denkmäler,

    • 4.Denkmalbereiche sowie

    • 5.Welterbestätten und ihrer Pufferzonen.

    Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.

    Für Bau- und Gartendenkmäler sind die Angaben über die digitale Denkmalliste der Stadt Minden einsehbar. 

    Möchten Sie Einsicht in die Liste der Bodendenkmäler oder der beweglichen Denkmäler, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde auf.