Mietrückstand

  • Leistungsbeschreibung

    Im Einzelfall können Mietschulden als Darlehen übernommen werden, wenn ein Mietverhältnis wegen der Zahlungsrückstände durch fristlose Kündigung bzw. Räumungsklage beendet werden soll und dadurch Obdachlosigkeit einzutreten droht.

    Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen oder grundsätzlich leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke.

     




  • Unterstützende Institutionen

    Darüber hinaus bietet die  Fachstelle WOHIN Hilfe, um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme bei einem sich anbahnenden Wohnungsverlust.