Wahlschein / Briefwahl

  • Leistungsbeschreibung

    Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Gemeinde einen Wahlschein und die für eine Briefwahl notwendigen Unterlagen. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Es gibt die Möglichkeiten der schriftlichen, elektronischen und persönlichen Beantragung. Nicht zulässig ist die telefonische Antragstellung.

    Nähere Informationen befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung, die die wahlberechtigte Person etwa 6 Wochen vor dem Wahltag erhält. 


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