Ausweispflicht Befreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhanden gekommen sind/ist. (Verlusterklärung ist notwendig) 

    Die Beantragung kann auch schriftlich durch den/die Ausweisinhaber*in erfolgen. 

    Eine persönliche Vorsprache ist notwendig, wenn der Antrag durch eine/n bevollmächtigten Verwandten/Betreuer/in oder einer hierzu bevollmächtigte Person erfolgen soll. 

    Zur Beantragung sollte der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht verwendet werden. 

    Die Befreiung von der Ausweispflicht wird nach Prüfung und bei Vorlage der Voraussetzungen schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc. Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden. 

    Die Befreiung von der Ausweispflicht endet mit der Beantragung eines Personalausweises.

    Als Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen: 

    1. Eine Bescheinigung des Hausarztes oder des Arztes des Pflegeheims, dass die Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes dauerhaft nicht mehr in der Lage ist am sozialen Leben teilzunehmen.
    2. die ungültigen Ausweisdokumente
    3. bei Verlust der Ausweisdokumente ist eine Verlustanzeige erforderlich (Meldebehörde – Verlustanzeige und/oder Polizei - Diebstahlanzeige) 
    4. bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht im Original erforderlich , dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht)
    5. gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
  • Voraussetzung

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
      Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
    • Kein gültiges oder verlorenes Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass)
    • Der oder die Betroffene ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage einen neuen Personalausweis zu beantragen.
  • Anträge / Formulare