Leichenpass

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass in mehrsprachiger Form erforderlich.

    Dies gilt sowohl für die Überführung zur Bestattung im Ausland, als auch für die Überführung in ein ausländisches Krematorium.


  • Rechtsgrundlage

    § 17 Best NRW

  • Erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an das Team des Standesamtes. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden.  

  • Kosten

    30,00 € - Leichenpass

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses ist beim zuständigen Standesamt zu stellen. 

    In den meisten Fällen werden Bestattungsunternehmen beauftragt den Leichenpass zu beantragen. 

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Person verstorben ist.

  • Frist

    ?


Zuständige Abteilungen