Anzeige und Beurkundung einer Geburt

  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein Kind in Deutschland geboren, ist eine Anzeige bei der Geburt erforderlich. Nach Eingang der Anzeige und den erforderlichen Unterlagen erfolgt die Beurkundung der Geburt beim Standesamt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für die Beurkundung benötigt werden ist unterschiedlich und 

    sind abhängig vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit. Telefonisch oder schriftlich teilen wir Ihnen gerne mit, welche Unterlagen zur Geburtsbeurkundung einzureichen sind.

    Bei einer Hausgeburt stellen die Hebamme oder der Haus-/Notarzt eine Geburtsbescheinigung aus und die Eltern müssen die Geburt beim Standesamt unter Vorlage der Bescheinigung anmelden und beurkunden lassen.

  • Verfahrensablauf

    Bei einer Geburt in einer Klinik oder in sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen, wird die Geburt von der jeweiligen Einrichtung beim Standesamt angezeigt. 

    Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Johannes-Wesling Klinikum und der Stadt Minden, wonach die Formalitäten im Regelfall über das Klinikum abgewickelt werden. 

    Die Anzeigepflicht bei einer Hausgeburt liegt zunächst bei den sorgeberechtigten Eltern. Ist eine Anzeige von den Eltern nicht möglich, kann jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, eine Anzeige vornehmen.  

  • Zuständige Stelle

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk, das Kind geboren ist.


Zuständige Abteilungen