Förderprogramm „Demokratie leben!“

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten, Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft zu fördern. In dem Handlungsbereich „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen.

    Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.

    Über das Programm können z. B. Aktivitäten gegen jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus sowie für die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements gefördert werden. Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise dabei unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen. Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen und Projekte finanziert werden können.

    Elemente der Partnerschaft für Demokratie

    Die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie in Minden ist bei dem Verein Minden – Für Demokratie und Vielfalt angesiedelt. Die Koordinierungsstelle steht für die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträger*innen, für die Begleitung von Einzelmaßnahmen bzw. Projekten sowie für die Beratung von relevanten in der Partnerschaft aktiv engagierten Akteur*innen zur Verfügung.

    Das Federführende Amt ist bei der Stadt Minden angesiedelt und dient als zentraler Ansprechpartner vor Ort. Das Federführende Amt ist zuständig für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte, für die ordnungsgemäße Mittelverwendung und für die Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel (Verwendungsnachweis).

  • Rechtsgrundlage

  • Voraussetzung

    Grundlage ist die Förderrichtlinie Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der jeweils geltenden Fassung. Grundsätzlich können nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen, welche gemäß §§ 51ff Abgabenordnung steuerbegünstigt sind, Anträge auf eine Projektförderung stellen. Die Organisationen müssen auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung stehen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

    Gefördert werden können u. a. Projekte, die sich der Förderung und Stärkung von Demokratie und Vielfalt in der Gesellschaft widmen und präventiv gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Gewalt wirken. Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, das bedeutet z. B., dass noch keine Verpflichtungen eingegangen wurden.

  • Verfahrensablauf

    Anträge können ganzjährig vor Beginn des jeweiligen Projekts bei der Stadt Minden gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Minden.

    Die Koordinierungs- und Fachstelle berät und unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Vorhaben und bei der Antragsstellung für das konkrete Projekt.

    Projektanträge werden im Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Minden beraten. Dem Begleitausschuss gehören neben Vertreter*innen aus der kommunalen Verwaltung und anderer Institutionen mehrheitlich Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft an. Der Begleitausschuss spricht Empfehlungen dazu aus, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfondsfonds gefördert werden sollen.

    Nach Durchführung jeder Einzelmaßnahme/jedes Projekts ist ein Verwendungsnachweis bei der Stadt Minden einzureichen. Hierzu steht Ihnen das Federführende Amt beratend zur Verfügung.

  • Ansprechpunkt

    Minden – Für Demokratie und Vielfalt e.V.

    Alte Kirchstraße 1a

    32423 Minden

    Telefon: 0571 – 97 20 76 89

    E-Mail: info@lap-minden.de


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