Anschlusserklärung
Leistungsbeschreibung
Sie können den Familiennamen Ihres Kindes ändern, wenn die Eltern im Rahmen der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen
Rechtsgrundlage
§ 45 PStG, § 46 PStV, §§ 1616 - 1618 BGB
Erforderliche Unterlagen
Für eine Anschlusserklärung werden einzelfallbezogene Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen benötigt werden.
Voraussetzung
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Kosten
30 € - Erklärung zur Namensführung
10 € - Bescheinigung zur Namensführung
Verfahrensablauf
Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.
Zuständige Stelle
Die Entgegennahme der Erklärung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang bei dem Geburtenstandesamt