Anschlusserklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den Familiennamen Ihres Kindes ändern, wenn die Eltern im Rahmen der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen

     


  • Rechtsgrundlage

     § 45 PStG,  § 46 PStV, §§ 1616 - 1618 BGB

  • Erforderliche Unterlagen

    Für eine Anschlusserklärung werden einzelfallbezogene Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen benötigt werden.

  • Voraussetzung

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

  • Kosten

    30 € - Erklärung zur Namensführung

    10 € - Bescheinigung zur Namensführung

  • Verfahrensablauf

    Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.  


  • Zuständige Stelle

    Die Entgegennahme der Erklärung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang bei dem Geburtenstandesamt


Zuständige Abteilungen