Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation
Leistungsbeschreibung
Die Entwässerungsanzeige wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bei den Städtischen Betrieben Minden eingereicht. Dort wird geprüft, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten sind und die Entwässerungsanzeige satzungskonform ist. Ist das der Fall, erfolgt eine Mitteilung an die städtische Bauordnung und die Baugenehmigung kann erteilt werden.
Von jedem bebauten Grundstück ist das anfallende Regen- und Schmutzwasser unmittelbar und unterirdisch durch eigene Anschlussleitungen in die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten. Regen- und Schmutzwasser müssen getrennt abgeleitet werden. Möglichst nahe an der Grundstücksgrenze ist für beide Leitungen je ein Einsteigschacht vorzusehen.
Die gesamte Grundstücksentwässerung vom Hausanschluss über den Grundstücksanschluss bis zum öffentlichen Kanal liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Für große Grundstücke mit einer an den Kanal angeschlossenen, abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² ist ein Überflutungsnachweis durchzuführen. Ziel dieses Nachweises ist es, die schadlose Überflutung des Grundstücks bei einem mindestens 30jährigen Regenereignis sicherzustellen.
Rechtsgrundlage
Formulare