Förderprogramm KlimaPlus

  • Leistungsbeschreibung

    Das Klimaschutzkonzept der Stadt Minden bildet seit 2013 das Fundament für fokussierte Klimaschutzarbeit und den Fahrplan für die Reduktion von Treibhausgasemissionen, der mit der Fortschreibung und Neuaufstellung des Konzeptes im Jahr 2023 weiter geschärft wird. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 bilanzielle Klimaneutralität auf dem Stadtgebiet zu erreichen.


    Mit dem Förderprogramm „KlimaPlus+“ möchte die Stadt Minden Bürgerinnen und Bürger in Ihrem persönlichen Engagement für den Klimaschutz unterstützen und Eigeninitiative lohnenswert machen. Gleichzeitig will die Stadt Minden einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten, indem auch Mieterinnen und Mieter sowie einkommensschwache Haushalte von den Fördermaßnahmen profitieren können.

    Es gibt insgesamt sieben förderfähige Maßnahmen, für die Zuschüsse beantragt werden können:

    • Lastenräder
    • Stecker-Solargeräte
    • Energetische Sanierung
    • Entsiegelung
    • Dach- und Fassadenbegrünung
    • Haushaltszuschüsse für einkommensschwache Haushalte
    • Integrative Klimaschutzprojekte
  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Die Antragsstellung erfolgt digital.

    Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit.

    • Kopie Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • alle Quittungen, Rechnungen, Kaufbelege, sonstige Zahlungsbelege (z.B. Kopie Kontoauszug bzw. Zahlungsnachweis)


    Für jede Maßnahme sind individuelle Nachweise notwendig, diese sind in der Förderrichtlinie aufgelistet.

  • Voraussetzung

    Antragsberechtigt sind alle volljährigen Privatpersonen (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz in Minden. Auch Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken in Minden sowie Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) mit Sitz in Minden können antragsberechtigt sein. Diese Information finden Sie in der Förderrichtlinie.

  • Verfahrensablauf

    Die Antragsstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt stellen Sie einen Antrag auf Mittelreservierung. Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Neuanträge gestellt werden können. Bereits erfolgte Anträge auf Mittelreservierung werden weiterhin bearbeitet.

    Nach Zugang des positiven Bescheids auf Mittelreservierung können Sie mit der Umsetzung ihrer Maßnahme starten. Nach der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme stellen Sie im zweiten Schritt den Antrag auf Auszahlung der Mittel.

  • Frist

    Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

    Die Umsetzungsfristen der einzelnen Maßnahme entnehmen Sie der Förderrichtlinie.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende