Ehefähigkeitszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Das Ehefähigkeitszeugnis dient zur Erleichterung der internationalen Personenstandsführung.

    Ob ein solches Zeugnis benötigt wird, bestimmt das jeweilige ausländische Recht. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Prüfung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Fragen Sie telefonisch oder per E-Mail nach, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, wir beraten Sie gerne.

  • Kosten

    50 € - Ehefähigkeitszeugnis, wenn beide Eheschließenden die deutsche    Staatsangehörigkeit haben

    100 € - Ehefähigkeitszeugnis, wenn einer der beiden Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit haben

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. 

    Wenn Sie als Ausländer/in in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. 

    Angehörige von Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis erteilen, bedürfen einer Befreiung für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht.


  • Zuständige Stelle

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes, der jeweiligen Person, zuständig.  

  • Frist

    Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.


Zuständige Abteilungen