Ehefähigkeitszeugnis
Leistungsbeschreibung
Das Ehefähigkeitszeugnis dient zur Erleichterung der internationalen Personenstandsführung.
Ob ein solches Zeugnis benötigt wird, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.
Erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Fragen Sie telefonisch oder per E-Mail nach, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, wir beraten Sie gerne.
Kosten
50 € - Ehefähigkeitszeugnis, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit haben
100 € - Ehefähigkeitszeugnis, wenn einer der beiden Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird.
Wenn Sie als Ausländer/in in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen.
Angehörige von Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis erteilen, bedürfen einer Befreiung für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes, der jeweiligen Person, zuständig.
Frist
Die Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.