Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Urkunden aus dem Geburtenregister aus.
Informationen zur Anzeige und Beurkundung einer Geburt finden Sie auf unsere Homepage.
Rechtsgrundlage
§ 62 PStG
Erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell.
Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)
Kosten
14 € - Erstexemplar
7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.
Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zustängigkeitsbereich sich die Geburt ereignet hat.
Frist
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters beträgt 110 Jahre.