Geburtsurkunde

  • Leistungsbeschreibung

    Das Standesamt stellt Urkunden aus dem Geburtenregister aus.

    Informationen zur Anzeige und Beurkundung einer Geburt finden Sie auf unsere Homepage. 


  • Rechtsgrundlage

    § 62 PStG

  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. 

    Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)    

  • Kosten

    14 € - Erstexemplar 

     7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird

    Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.

  • Verfahrensablauf

    Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.

    Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung. 

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zustängigkeitsbereich sich die Geburt ereignet hat. 

  • Frist

    Die Frist für die Führung des Geburtenregisters beträgt 110 Jahre.


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Zuständige Abteilungen