Eheurkunde, Eheregisterauszug

  • Leistungsbeschreibung

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Eheregister aus.

    Informationen über die Anmeldung und den Vollzug einer Eheschließung finden Sie auf unserer Homepage. 


  • Rechtsgrundlage

    § 5 Abs. 5, § 48, § 50, § 61-66 PStG



  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. 

    Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)    

  • Kosten

    14 € - Erstexemplar 

     7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird

    Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.

  • Verfahrensablauf

    Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundeservice.

    Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich, in dem die Ehe geschlossen wurde. 


  • Frist

    Die Frist für die Führung des Eheregisters beträgt 80 Jahre. 


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