Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in  Deutschland einen Aufenthaltstitel. 

    Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird ausländischen Personen, die in Deutschland arbeiten möchten ausgestellt. Auch bei der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen diese Tätigkeit ermöglicht.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zeitlich befristet.

    Informationen zur Blauen Karte finden Sie hier

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

  • Voraussetzung

    Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit richten sich nach §§ 18 bis 21 AufenthG. 

    Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

  • Kosten

    • 100 € für die Ersterteilung
    •   93 € für eine Verlängerung

    Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

  • Verfahrensablauf

    Antrag vor Ort

    Nach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Online-Antrag

    Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.

    Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

    Abschließend (bei beiden Antragsformen)

    Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin. 

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

  • Zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die Ausländerbehörde des Wohnsitzes der antragstellenden Person zuständig.


Zuständige Abteilungen