Aufenthaltserlaubnis aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. 

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können Sie beantragen, wenn beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihnen einen Schutzstatus zugesprochen hat oder eine andere Rechtsordnung Ihnen einen zeitweise Schutz vor Verfolgung und Krieg ermöglicht.

    Es handelt sich um Entscheidungen, bei denen es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Aussagen zu Erteilungsvoraussetzungen können insofern nur in einem persönlichen Gespräch gemacht werden.  

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.

  • Voraussetzung

    Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen richten sich nach Kapitel 2, Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetztes. Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.

  • Kosten

    • Keine Gebühren für Flüchtlinge und Subsidär Schutzberechtige
    • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
    •   93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

    Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung.

  • Verfahrensablauf

    Antrag vor Ort

    Nach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Abschließend

    Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.



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