Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Wenn Sie einen Folgeantrag (nicht Erstantrag) stellen möchten, können Sie dafür den Online-Dienst "Erklärung zur Weitergewährung von Hilfen nach dem SGB XII" unter "Ihr Anliegen direkt online starten" nutzen. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Dienstes die AusweisApp und eine eID (z.B. der neue Personalausweis) benötigt werden.

    Sie erhalten die Leistungen noch nicht oder wollen sich informieren und Leistungen beantragen? Weitere Informationen finden Sie unter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung.

  • Ansprechpunkt


    Sie beziehen bereits Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und möchten Unterlagen/Nachweise persönlich abgeben? 
    Dann wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr - ausgenommen mittwochs (geschlossen) - sowie montags und donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr , an das Servicebüro im Gebäude Kleiner Domhof 6-8 (Erdgeschoss, ehem. Sparkassengebäude).

    Sie beziehen bereits Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und haben Fragen zu Ihren laufenden Leistungen?
    Bitte wenden Sie sich hierfür an den in Ihrem Bewilligungsbescheid aufgeführten Sachbearbeiter oder die aufgeführte Sachbearbeiterin.

    Sie beziehen noch keine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung und möchten einen Erstantrag stellen oder haben Fragen zu den grundsätzlichen Leistungsansprüchen? Bitte klicken Sie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

  • Frist

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

    Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Für Ihren Folgeantrag können Sie den Online-Dienst unter "Ihr Anliegen direkt online starten" nutzen. 

    Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.