Verfügungsfonds

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Erhaltung und Entwicklung der Mindener Innenstadt werden von 2023 bis 2027 in der Innenstadt (Sanierungsgebiet 4) finanzielle Zuschüsse bereitgestellt, um privates Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.

    Aus dem Verfügungsfonds können nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen finanziell flexibel und lokal angepasst unterstützt werden. Der Fonds setzt sich zu maximal 50 Prozent aus öffentlichen und zu mindestens 50 Prozent aus privaten Finanzmitteln zusammen. Im Regelfall werden Projekte bis zu 10.000 Euro finanziert.

  • Voraussetzung

    Gefördert werden können Einzelpersonen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit einer Projektidee innerhalb des Förderbereiches Innenstadt Minden, die nicht kommerziell ist.

    Die Projekte sollen zur Aufwertung und Belebung der Innenstadt beitragen. Details sind in den Richtlinien des Verfügungsfonds beschrieben. Das sind zum Beispiel:

    • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
    • Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
    • Maßnahmen zur Imagebildung
    • Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels
    • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung der Innenstadt
    • neue Mitmachaktionen und Feste in der Innenstadt.

     

  • Verfahrensablauf

    Anträge können ganzjährig bei der Stadt Minden gestellt werden. Allerdings sollte der Antrag spätestens vier Wochen vor der jeweils nächsten Sitzung des Vergabegremiums eingehen. Das Vergabegremium des Verfügungsfonds entscheidet in den Sitzungen über die Bewilligung des Antrages.


  • Weiterführende Informationen

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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