Erschließungskostenbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Erschließungskostenbescheinigung enthält Informationen darüber, ob für ein Grundstück noch mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen und/oder Kostenersätzen für Grundstücksanschlüsse gerechnet werden muss.

    Bezüglich möglicher Beiträge für Straßenbaumaßnahmen  erfahren Sie, von welcher Straße bzw. welchen Straßen das angefragte Grundstück erschlossen wird. Daneben wird mitgeteilt, ob die entsprechenden Straßen in bereits erstmalig hergestellt sind und ob an diesen in näherer Zukunft beitragsfähige Maßnahmen geplant sind. Zudem erhalten Sie die Information, ob für das Grundstück noch ein Kanalanschlussbeitrag und/oder ein Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse erhoben wird.

  • Kosten

    Die Erteilung der Bescheinigung per E-Mail oder Brief ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird anhand des Zeitaufwands ermittelt und beträgt je angefangene Viertelstunde 16,70 €. Regelmäßig ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 33,40 € pro Bescheinigung.
    Eine telefonische Information ist gebührenfrei.

  • Weiterführende Informationen

    Die Erteilung der Anliegerbescheinigung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Standardmäßig wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail übersandt. 

    Die Bescheinigung können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer*in des angefragten Grundstückes sind oder Sie von dem/der Grundstückseigentümer*in  bevollmächtigt wurden. Als Vollmacht können Sie den Vordruck verwenden.