Straßenreinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtreinigung der Städtischen Betriebe Minden ist für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege, wie beispielsweise Radwege und Fußgängerzonen, und Plätze innerhalb geschlossener Ortslagen zuständig, sofern die Reinigung nicht den entsprechenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

    Die Winterwartung und die Beseitigung von Unkraut wird für sämtliche Gehwege den Grundstückseigentümer*innen übertragen. Zur Unkrautbekämpfung dürfen keine chemischen Mittel verwandt werden, welche Schäden an Bäumen und Sträuchern verursachen oder Gefahren für das Grundwasser darstellen. Detailliertere Informationen dazu finden Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Minden.

    Sie können wilden Müll oder Probleme bei der Straßenreinigung über den Mängelmelder oder telefonisch über die Dreck-Weg-Hotline (+49 571 89-910) melden.

  • Rechtsgrundlage

  • Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Straßenreinigungssatzung an.


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Zuständige Abteilungen

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