Aufstellen oder Verändern von Grabmalen

  • Leistungsbeschreibung

    Grabmale sowie deren Inschriften müssen der Würde des Ortes entsprechen und sich harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs einordnen. Insbesondere sind neue Grabmale auf benachbarte abzustimmen. Jedes Grabmal muss sich den im Belegungsplan festgelegten Grundgedanken anpassen.
    Die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen wie Grabeinfassungen und deren Veränderung oder Entfernung ist nur mit vorheriger Genehmigung des Friedhofsträgers zulässig.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht unter Angabe der Maße, des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung
    • bei der Anbringung eines QR-Codes oder eines anderen vergleichbaren maschinenlesbaren Verweises ist der Inhalt der hinterlegten Internetseite zum Zeitpunkt des Antrags vollständig anzugeben. 

    Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, sind Bilder der Schrift, der Ornamente und der Symbole mit Bezugsmaßstab unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung vorzulegen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Vorschriften der Friedhofssatzung nicht eingehalten sind.

  • Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Verfahrensablauf

    Die Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmales ist unter Vorlage von Zeichnungen in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:10 bei dem Friedhofsträger rechtzeitig – in jedem Fall vor Ausführung der Arbeiten - zu beantragen. Aus dem Antrag müssen alle Einzelheiten ersichtlich sein.

    Ohne Genehmigung aufgestellte und nicht den genehmigten Zeichnungen entsprechende Grabmale können auf Kosten der nutzungsberechtigten Person entfernt werden.