Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
Leistungsbeschreibung
Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde, kann nachträglich ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden.
Rechtsgrundlage
§ 1355 BGB
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Kosten
30 € - Erklärung zur Namensführung
10 € - Bescheinigung zur Namensführung
Verfahrensablauf
Die entsprechende Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.
Weiterführende Informationen
Eine Angleichungserklärung bei Kinder ab dem fünften Lebensjahr ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Die Entgegennahme der Erklärung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang bei dem registerführenden Standesamt.
Frist
Die Erklärung kann jederzeit während des Bestehens der Ehe abgegeben werden.