Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde, kann nachträglich ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden.  


  • Rechtsgrundlage

    § 1355 BGB

  • Erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

  • Kosten

    30 € - Erklärung zur Namensführung

    10 € - Bescheinigung zur Namensführung

  • Verfahrensablauf

    Die entsprechende Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.

  • Weiterführende Informationen

    Eine Angleichungserklärung  bei Kinder ab dem fünften Lebensjahr ist zu berücksichtigen.


  • Zuständige Stelle

    Die Entgegennahme der Erklärung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung mit Eingang bei dem registerführenden Standesamt.  

  • Frist

    Die Erklärung kann jederzeit während des Bestehens der Ehe abgegeben werden.


Zuständige Abteilungen