Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

  • Rechtsgrundlage

    • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell und werden für Ihren Fall durch uns geprüft.


  • Voraussetzung

    Die Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus. 

    Sie müssen handlungsfähig oder gesetzlich vertreten sein. Handlungsfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

    Des Weiteren muss Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit geklärt sein und Sie müssen

    • seit 5 Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
      (Verkürzungsmöglichkeiten:
      auf bis zu 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt )
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,
    • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine Loyalitätserklärung abgeben (ab einem Alter von 16 Jahren),
    • für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen (also ohne Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe)
    • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein (Das bedeutet, dass Sie weder zu einer Strafe verurteilt worden sind noch gegen Sie wegen Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist).
    • Wird aktuell wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
    • über ausreichende Deutschkenntnisse (nachgewiesen zum Beispiel durch B1-Sprachzertifikat) verfügen
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen (ab einem Alter von 16 Jahren)
    • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, dass Sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind und
    • keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten unterstützen oder sich glaubhaft von einer früheren Verfolgung oder Unterstützung abgewandt haben.

    Von einigen Voraussetzung gelten Ausnahmen, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

  • Kosten

    • 255,00 Euro 
    • 51,00 Euro für miteingebürgerten, minderjährigen Kindern (unter 16 Jahren)

    Die Gebühren ergeben sich aus den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

  • Verfahrensablauf

    Nordrhein-Wesfalen entwickelt ein digitales Angebot zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. 

    Dieser wird den Kommunen zur Verfügung gestellt, sodass künfitig eine online Antragsstellung möglich sein wird. 

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Sollte Sie in der Stadt Minden gemeldet sein, können Sie diese unter  einbuergerung@minden.de kontaktieren. 

    Sollten Sie in einer Kreisangehörigen Gemeinde (z.B. Bad Oeyhausen, Espelkamp, Hüllhorst etc) wohnen, ist für Sie die zuständige Behörde der Kreis Minden-Lübbecke.



Zuständige Abteilungen