Petition

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Das Recht auf Beschwerden und/oder Bitten ist in §17 des Grundgesetzes verankert (Petitionsrecht):

    "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

    Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden und Name und Adresse der absendenden Person (Petent*in) enthalten. Sie muss handschriftlich unterschrieben werden. Wird eine Petition gemeinschaftlich mit anderen (Interessensgruppe, Bürgerinitiative, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist eine Ansprechperson zu benennen. Auch die Abgabe einer Online-Petition auf der Internetseite des Landtags ist möglich. 


    Die Stadt Minden hat keinen eignen Petitionsausschuss. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Landes NRW zu wenden:

    https://www.landtag.nrw.de/home/petitionen/der-petitionsausschuss.html

    Der Petitionsausschuss wendet sich dann zur Klärung des Sachverhalts an die Stadt Minden, fordert Stellungnahmen oder beraumt Ortstermine an.


    Bei uns direkt eingehende Petitionen werden nach Absprache mit Ihnen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bei Fragen helfen wir gern.


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Zuständige Mitarbeitende