Führerschein und Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Für die Ausstellung, Verlängerung und weitere Anträge zur Fahrerlaubnis ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke zuständig.
Folgende Anträge rund um die Fahrerlaubnis können Sie auch im Bürgerbüro stellen:
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Vordruck bei Ihrer Fahrschule)
- Begleitetes Fahren ab 17 (Vordruck bei Ihrer Fahrschule)
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis (wird im Bürgerbüro aufgenommen)
- Führerscheinumtausch (wird im Bürgerbüro aufgenommen)
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (wird im Bürgerbüro aufgenommen
Bitte bringen Sie ein aktuelles Passbild mit.
(WICHTIG: Die Passbilder können in diesem Fall NICHT im Bürgerbüro angefertigt werden!!)
Nach Antragsannahme im Bürgerbüro leiten wir Ihre Unterlagen an das zuständige Straßenverkehrsamt weiter.
Einen Ersatzführerschein bei Diebstahl oder Verlust und internationale Führerscheine können Sie ausschließlich beim Straßenverkehrsamt beantragen.
Für eine Erweiterung auf Klasse C (LKW Führerschein) oder generelle Anliegen bzgl. LKW Führerscheine, wenden Sie sich bitte ebenfalls ans Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke.
Erforderliche Unterlagen
Ersterteilung:
- Sehtestbescheinigung,
- Erste Hilfe-Nachweis (9 Stunden),
- Biometrisches Passbild vom Fotografen
- Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
Begleitetes Fahren ab 17:
- Sehtestbescheinigung,
- Erste Hilfe-Nachweis (9 Stunden),
- Biometrisches Passbild vom Fotografen
- Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die ausgefüllten Antragsformulare (gibt es bei der Fahrschule)
- Die Ausgefüllten Formulare für die Begleitpersonen + eine Kopie des Ausweisdokuments und Führerscheines
Umtausch des alten Führerscheines gegen den neuen Kartenführerschein:
- der alte Führerschein
- Biometrisches Passbild vom Fotografen
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passbild vom Fotografen
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Kosten
Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 43,90 €
Begleitetes Fahren ab 17:
- 44,70 €
- 7,70 € + 10,00 € pro Begleitperson
Führerscheinumtausch:
- Umtausch Kartenführerschein: 31,00 €
- Umtausch alter Führerschein (grau oder rosa) in Kartenführerschein: 25,30 €
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: 202,40 €
Weiterführende Informationen
Begleitetes Fahren ab 17:
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als einem Punkt (neu) belastet sein und
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
Hinsichtlich der Anzahl der benannten bzw. zugelassenen Begleitpersonen gibt es keine Begrenzung.
Ansprechpunkt
Straßenverkehrsamt Minden
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 21
32423 Minden
Telefon: +49 571 807-29000