Datenschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Durch den technischen Fortschritt hat das Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung - also das Recht, selbst darüber zu entscheiden, welche Daten man von sich preisgibt – besondere Bedeutung und starkes Gewicht bekommen.


    Auch die Stadt Minden verarbeitet im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit auf vielfältige Weise personenbezogene Daten. Dabei unterliegt die Stadt Minden als öffentliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)  und des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Zudem wird der Datenschutz in Spezialgesetzen (u.a. in den Sozialgesetzbüchern, in der Gemeindeordnung – GO NRW, etc.) näher geregelt.

    Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt hingegen nicht für die Stadt Minden sondern im Wesentlichen für Bundesbehörden und Private.


    Unter dem Begriff Verarbeitung versteht man jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).


    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Deshalb werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und alle Vorgaben der DSGVO und des DSG NRW eingehalten.


    Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die mit dem Schutz personenbezogener Daten bei der Verwaltungstätigkeit der Stadt Minden einhergehen. Aufgabe der behördlichen Datenschutzbeauftragten ist es u.a., darauf zu achten, dass die oben genannten, einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen innerhalb der Stadtverwaltung eingehalten werden.


    Sie ist als Ansprechpartnerin zuständig für alle Bürger*innen in Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit deren Verarbeitung innerhalb der Stadtverwaltung Minden betreffen. Darüber hinaus können sich die Mitarbeiter*innen der Stadt Minden mit datenschutzrechtlichen Belangen an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten finden sich in Artikel 39 der EU-Datenschutzgrundverordnung.


    Die Datenschutzbeauftragte ist in der Ausübung dieser Aufgaben weisungsfrei und unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt.


    Für den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an den Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft im Kreis Minden – Lübbecke ist ein eigener Datenschutzbeauftragter bestellt.

    https://www.minden-luebbecke.de/Service/Bildung-und-Schule/Schulaufsicht-und-Inklusion/Datenschutz-in-Schulen/


    Für die Verarbeitung personenbezogener Daten anderer Behörden oder privater Unternehmen ist die Datenschutzbeauftragte der Stadt Minden nicht zuständig. Für diese sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.


    https://www.ldi.nrw.de/index.php

    https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html


  • Rechtsgrundlage

     Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) https://dsgvo-gesetz.de/ 

    Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende