Zinssenkung
Leistungsbeschreibung
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer*innen / Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer*innen abhängig.
Zur Beantragung einer Zinssenkung benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Einkommensverhältnisse. Diese können Sie im Bereich Wohngeld / Geförderter Wohnraum beantragen.
Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung immer eine Kopie des vollständigen Anschreibens der NRW.Bank bei.
Weitere Informationen zur Zinssenkung erhalten Sie im Merkblatt Zinssenkung
Informationen zu Fördermöglichkeiten von Objekten erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke, Bau- und Planungsamt, Wohnraumförderung. Vordrucke und Informationen finden Sie auch auf den Seiten der NRW Bank
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab und können in der Checkliste der erforderlichen Unterlagen eingesehen werden.
Kosten
Für die Bescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 5,00 € an.