Kostenersatz für einen Grundstücksanschluss
Leistungsbeschreibung
Grundstücksanschlüsse sind die Leitungen im öffentlichen Straßenraum von den Hauptkanälen in der Straße bis zur Grenze des anzuschließenden Grundstücks (Grundstücksgrenze). Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung, Reparatur und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen wird von der Stadt Minden entweder auf Antrag des Grundstückseigentümers oder im Zuge von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen durchgeführt. Die Kosten hierfür sind vom Grundstückseigentümer im Rahmen des Kostenersatzes zu tragen.
Rechtsgrundlage
Formulare
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