Kostenersatz für einen Grundstücksanschluss

  • Leistungsbeschreibung

    Grundstücksanschlüsse sind die Leitungen im öffentlichen Straßenraum von den Hauptkanälen in der Straße bis zur Grenze des anzuschließenden Grundstücks (Grundstücksgrenze). Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung, Reparatur und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen wird von der Stadt Minden entweder auf Antrag des Grundstückseigentümers oder im Zuge von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen durchgeführt. Die Kosten hierfür sind vom Grundstückseigentümer im Rahmen des Kostenersatzes zu tragen.

  • Rechtsgrundlage

  • Formulare

    GA-Herstellungsantrag.pdf (Antrag auf Herstellung eines Grundstücksanschlusses)

    Protokoll_Zustand_Funktionspruefung.pdf



  • Weiterführende Informationen

    Der Kostenersatz für dieHerstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen aus Rohren DN 150-200 mm, aus denen Grundstücksanschlüsse im Regelfall hergestellt werden, wird nach Einheitssätzenje angefangenem Meter Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal ermittelt. Dabei wird für die Ermittlung des Kostenersatzes angenommen, dass die Hauptkanäle in der Mitte der Straße verlaufen. Die Einheitssätze betragen derzeit beim 

    • Schmutzwasseranschluss 486,00 Euro, 
    • Regenwasseranschluss 315,00 Euro,
    • Mischwasseranschluss 594,00 Euro 

    je angefangenem Meter von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte.

    Bei der Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen aus größeren Rohren als DN 200 sowie der Veränderung, Unterhaltung, Reparatur und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen entspricht der Kostenersatz den tatsächlich angefallenen Aufwendungen. 

    Hausanschlüsse sind Leitungen auf privaten Grundstücken. Für diese sind die Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende