Verkehr

Sonstige Angaben

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit steht im Vordergrund der Aufgaben der Verkehrsbehörde. Dabei erfahren die Unfallschwerpunkte besondere Aufmerksamkeit. Ebenso ist die möglichst reibungslose verkehrliche Abwicklung von Baustellen ein wichtiges Anliegen.

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitten aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das kann z.B. im Falle bei der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit oder zur Erprobung verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen sein.

Vor jeder Entscheidung (Anordnung) der Verkehrsbehörde ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchzuführen und die zuständigen Straßenbaulastträger und die Polizei zu hören.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen grundsätzlich nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Dies gilt insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsbeschränkung, Überholverbote) und die Aufstellung von Gefahrenzeichen, sowie für Haltverbote.

Achtung: Die hier angesprochene Verkehrsbehörde mit den genannten Aufgaben ist nicht zu verwechseln mit dem Straßenverkehrsamt (Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinangelegenheiten, Bußgeld- und Verwarngeldstelle) des Kreises Minden-Lübbecke.

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