Sportförderung
Die Stadt Minden zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen und einen wesentlichen Beitrag der Kinder- und Jugendförderung leisten. Sportvereine sind Teil des bürgerschaftlichen Engagements einer Stadt. Mit einem attraktiven Angebot gewährleisten die Sportvereine die Grundversorgung für Sport und Bewegung für breite Bevölkerungsschichten und tragen zur Sicherung von Gesundheit und Lebensqualität der Mindener Bürger*innen in der Stadt bei.
Um dieses zu unterstützen, fördern wir, die Stadt Minden, unsere Sportvereine mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden gezielt nach Bedarf.
Alle Informationen, sowie Antragsunterlagen finden Sie hier:
Antragsstellungen sind ganzjährig möglich, jedoch sind folgende Fristen für die Aufnahme in die kommenden Förderrunde zu beachten:
- Antragseingang zur Förderung von Baumaßnahmen: 15.12. des Vorjahres
- Antragseingang zur Förderung von Sportgeräten: 30.04. des lfnd. Jahres
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Sportförderung online mit der Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ausgedruckt und unterschrieben per Post bei uns einzureichen ist. Sofern Sie sich nicht mit der eID Ihres Personalausweises identifizieren, beachten Sie bitte die postalische Zustellung bei Wahrung o.g. Fristen. Den Antrag, die Formulare für die Verwendungsnachweise und alle Informationen finden Sie hier:
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung auch persönlich!
Weitere Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie weitere und immer aktuelle Fördermöglichkeiten neben den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden:
Mikroförderprogramm: EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.
"Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen."
Mehr Informationen zu dem Mikroförderprogramm sowie Antragsstellung finden Sie hier.
Förderung von Festlichkeiten und kulturelle Formate
Die Strukturen des Ehrenamtes werden vom gesellschaftlichen und demographischen Wandel stark beeinflusst. Daher ist eine Stärkung des Ehrenamtes durch Beratung, Fortbildung und neue Formen ehrenamtlicher Mitwirkung sowie auch die konkrete finanzielle Unterstützung von Projekten und Maßnahmen ehrenamtlich getragener kultureller Einrichtungen das Ziel dieser Fördermaßnahme
Alle Informationen im Detail entnehmen Sie der Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen im Kreis Minden-Lübbecke hier.
Oder direkt auf der Internetseite des Kreisverwaltung.
Förderung für energetische Sanierung von Vereinsgebäuden
Die Westfalen Weser Energie GmbH bietet Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung von Vereinsgebäuden. Alle Details dazu entnehmen Sie bitte dem angefügten Flyer.
Quartierfonds
Für die Quartiere Bärenkämpen, Rodenbeck und die Rechte Weserseite werden mit dem städtischen Quartiersfonds jährlich 5.000 € für neue Ideen und Projekte von Bürger*innen und von Institutionen, Vereinen, Initiativen bereitgestellt.
Sportförderung des Kreises Minden-Lübbecke
Die herausragende bildungs- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports und seine große soziale und integrative Wirkung nehmen im Kreis Minden-Lübbecke einen herausragenden Stellenwert ein.
Die Sportförderrichtlinie ermöglicht die zielgerichtete und nachhaltige Verwendung finanzieller Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Ausweitung von Sport, Bewegung und Gesundheit.
Die Sportförderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises Minden-Lübbecke. Zuschüsse werden nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel gewährt.
Anträge sind bis zur jeweiligen Frist eines Jahres mit dem Antragsformular und unter Angabe der Höhe der beantragten Fördersumme sowie einer Aufstellung der geplanten Kosten und Finanzierung zu stellen. Je nach Förderbereich sind den Antragsunterlagen entsprechende Nachweise beizufügen.
Alle Informationen im Detail entnehmen Sie direkt auf der Internetseite des Kreisverwaltung.