Kulturförderung
Kein Minden ohne Kultur, keine Kultur ohne Kulturschaffende.
Eine vielfältige Kulturlandschaft in Minden ist ohne die Beiträge der freien Szene undenkbar. Die Unterstützung der freien Szene gehört daher zu den zentralen Aufgaben des Kulturbüros.
Sie möchten ein Projekt in Minden oder mit besonderer Bedeutung für Minden umsetzen? Die Stadt Minden unterstützt Sie mit finanziellen Mitteln nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes und mit zusätzlichen Fördermitteln für Kulturangebote in Minden.
Einen Antrag für eine höhere Fördersumme können Sie bis zum 31. März oder 30. September eines Jahres über die Fristenförderung stellen. Die Vordrucke für Antrag und Verwendungsnachweis, ebenso wie den Online-Antrag, finden Sie auf dieser Seite unter Mehr Infos.
Außerdem können Sie formlos und außerhalb der Förderfristen für kleinere Projekte eine Unterstützung von bis zu 200 € beantragen – die Mikroförderung. Schreiben Sie uns hierfür eine Mail an kulturbuero@minden.de. Eine Vorlage einer solchen Mail finden Sie zum Download unter Mehr Infos.
Gefördert werden öffentliche Kulturveranstaltungen und Projekte, die einer Beurteilung unter künstlerischen oder wissenschaftlichen Gesichtspunkten zugänglich sind. Grundlage für die Vergabe der Kulturförderung sind die Kulturförderrichtlinien. Diese finden Sie unter Mehr Infos. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt, schauen Sie in die FAQs oder unser Erklärvideo weiter unten oder rufen Sie uns gerne an.
Zusätzliche Informationen zur Förderung der freien Szene und ein Erklärvideo finden Sie auf dieser Seite. Auch unser Kulturletter (siehe weiter unten) informiert regelmäßig über Kulturförderungen.
Alle Termine des Kulturbüros finden Sie in der Terminübersicht 2024.
Aktuelles
Kulturrucksack 2025
Die Planungen für den Kulturrucksack 2025 laufen auf Hochtouren. Möchten Sie ein Angebot im Rahmen des Kulturrucksacks machen? Dann setzen Sie sich bitte mit Kim Brungs (k.brungs@minden.de; 0571 89 758) in Verbindung. Die Frist für die Abgabe von Projektanträgen endet am 23.12.2024.
Auftakt "Mehr Kulturelle Bildung im Offenen Ganztag"
Die Auftaktveranstaltung "Mehr Kulturelle Bildung im Offenen Ganztag durch Kooperationen mit Kunst und Kultur" organisisert vom Kulturbüro Minden am 09. Okotber musste verschoben werden. Neuer Termin ist der 16.01.2024. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 09. Januar 2025 über das Beteiligungsportal der Stadt Minden möglich. Gesucht werden Künstler*innen, die Interesse haben, Angebote im Offenen Ganztag der Mindener Schulen zu machen. Fragen können per E-Mail an Petra Brinkmann gestellt werden. Infos zu Zeiten und zum Veranstaltungsort gibt es im Flyer zur Veranstaltung.
Kulturausschuss
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit findet am Montag, dem 27. Januar 2025 statt. Die Sitzung ist öffentlich und findet im Rathaus der Stadt Minden (Markt 1, 32423 Minden), Konferenzbereich, Räume Weser und Bastau statt. Zugang über den Eingang Scharn.
Kultur[MIt]Wirkung, Feierabendplausch und mehr
Das Kulturbüro lädt in unregelmäßigen Abständen zu Kultur[Mit]Wirkung ein, einer Veranstaltung, die zu Austausch und Kontakt untereinander und mit dem Kulturbüro einlädt. Seit 2021 gibt es außerdem als Angebot den Feierabendplausch mit dem Kulturbüro, der etwa vierteljährlich durchgeführt wird. Eingeladen wird über die Presse, unsere Social Media Kanäle und den Newsletter des Kulturbüros. Und die Termine werden auf diesen Seiten veröffentlicht.
Kulturletter - Newsletter des Kulturbüros Minden
Mit dem „Kulturletter“ erhalten Sie monatlich Informationen zu Förderprogrammen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Veranstaltungshinweisen und News aus dem Kulturbüro.
Melden Sie sich jetzt an - ganz einfach und kostenfrei über das unten stehende Formular:
Kostenloser Plakatservice – analog und digital
Als Angebot für Mindener Kulturschaffende bietet das Kulturbüro einen kostenlosen analogen und digitalen Plakatservice an.
Für Ihre analogen Plakate gilt: Mindener Kulturschaffende reichen die gewünschte Anzahl an Plakaten im Kulturbüro ein – wir hängen diese kostenlos für Sie an unseren Kultursäulen und Schaukästen in der Innenstadt auf. Welche Einrichtungen wir mit Ihren Plakaten erreichen können, entnehmen Sie dem Dokument "Übersicht Plakatverteilung Kulturbüro".
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Außerdem können wir eine digitale Litfaßsäule (Schaufenster Hagemeyer) bespielen und digitale Plakate auf Instagram @kulturbuero_minden unter der monatlich erscheinenden Rubrik „PLAKATIV“ veröffentlichen (ab 10/2022).
Dazu benötigen wir Ihr Plakat als JPG-Datei im Format 1080 x 1920px (Hochformat). Die Datei schicken Sie bitte per E-Mail an kulturbuero@minden.de mit der Betreffzeile „Plakat-digital_Veranstaltungsdatum_Veranstaltungstitel_Name Veranstalter“ (Beispiel: Plakat-digital_01.07.2018_Weser-Event_Mustermann). Der Datei geben Sie bitte den gleichen Namen.
Anmerkung: Bitte benutzen Sie keine Sonderzeichen oder Umlaute im Dateinamen. Diese müssen wir nämlich umändern, um die Plakate auszustrahlen.
Bitte verschicken Sie nur ein Plakat pro E-Mail. Es werden nur Plakate auf dem Bildschirm gezeigt, die einen einzelnen Veranstaltungstermin haben. Die Anzeige der einzelnen Plakate auf dem digitalen Bildschirm ist begrenzt, eine Gewähr für die Anzeige jedes hier eingehenden Plakats wird daher nicht übernommen.
Alle Infos zur Verteilung über unseren Plakat-Service gibt es in der Übersicht Plakatverteilung Kulturbüro.
Minden zeigt Kultur
Hier geht´s zu den Bildern der Open Air Galerie 2023.
Kulturförderung anderswo, Wettbewerbe und Ausschreibungen
Quartiersfonds: Kultur im, mit und für die Mindener Stadtquartiere
Verfügungsfonds: Mindener Innenstadt beleben und gestalten
Kulturförderung Kreis Minden-Lübbecke
Förderprojekt Regionale Kulturpolitik OWL
WestfalenWeser: 100 Förderpakete für Vereine
Kultursekretariat NRW Gütersloh
NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
ZukunftsGut 2024 - Preis für Kulturvermittlung in Kulturinstitutionen
Weiterbildungsmöglichkeiten für Kulturschaffende
Kulturrat NRW: Webinare für freischaffende Künstler*innen und Kulturschaffende
Die Online-Workshops richten sich an freischaffende Künstler*innen und Kulturschaffende aller Kultursparten. Im wöchentlichen Wechsel beraten Expert*innen zu verschiedenen Themen. Die Berater*innen gehen in ihren jeweiligen Webinaren auch auf individuelle Fragen ein.
Hier geht es zu den Veranstaltungen und Anmeldemöglichkeiten.
Westfalen Akademie
Datenschutz, Fundraising, Buchführung - die Anforderungen an die ehrenamtlich Engagierten steigen. Obwohl das Engagement auf Freiwilligkeit und dem Einsatz privater Zeit basiert, sehen sich die Aktiven immer neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Die Westfalen-Akademie bietet daher in ihrem Programm eine Vielzahl an kostenfreien Seminaren für Vereine und Gemeinnützige.
Das ganze Seminarprogramm finden Sie hier.
Landesbüro für Bildende Kunst NRW
Das Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K) NRW bietet Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen eine mobile Plattform für Beratung, Weiterbildung, Debatte und den Austausch zu Kunst und Gesellschaft.
FAQ Kulturförderung
1. Welche Kulturförderungen gibt es?
Es gibt Förderungen mit einem Förderbetrag bis zu 200 Euro (Mikroförderung) und Förderungen, die über diesen Betrag hinausreichen (Fristenförderung).
Die Mikroförderung kann unabhängig von Fristen und durch eine formlose Mail mit den essentiellen Eckdaten (Name, Betrag, Projekt, Verwendungszweck, Bankverbindung, Kontaktdaten) beantragt werden. Die Fristenförderung kann zweimal im Jahr beantragt werden: zum 31. März und zum 30. September. Nutzen Sie die Word-Datei oder das Online-Formular unter "Mehr Infos".
2. Wer kann eine Kulturförderung beantragen?
Kulturförderungen richten sich an freie Kulturschaffende und kulturelle Institutionen (freie Gruppen, Vereine und Verbände etc.). Liegt keine konkrete Organisationsstruktur vor, hat jemand aus dem Kreis der Geförderten die Verantwortung und Haftung gegenüber der Stadt Minden zu übernehmen.
3. Welche Projekte/Veranstaltungen sind besonders förderwürdig?
Gefördert werden öffentliche Veranstaltungen, Formate und Projekte von Kunst und Kultur in Minden und/oder mit besonderer Bedeutung für Minden.
Es werden insbesondere Projekte gefördert, die sich durch inhaltliche, konzeptionelle oder methodische Innovation auszeichnen. Außerdem Projekte, die Vernetzungen initiieren, die sich mit der kulturellen, historischen, geographischen Situation Mindens auseinandersetzen und/oder zum Profil der Stadt beitragen. Zudem werden Projekte gefördert, die zum Beispiel Teilhabebarrieren abbauen, stadtteilorientiert und experimentell angelegt sind und/oder die Öffnung in den digitalen Raum berücksichtigen. Ferner werden Projekte gefördert, die im Bereich der bildenden Kunst angesiedelt sind, Modellcharakter haben und/oder nachhaltig sind.
Im Antragsformular gibt es Felder, die gerne ausgefüllt werden dürfen, um somit Informationen zum Projekt zu übermitteln und die Förderwürdigkeit ggf. argumentativ zu unterstützen.
4. Wo finde ich die Kulturförderanträge?
Auf der Internetseite zur Kulturförderung des Kulturbüros Minden finden Sie rechts auf der Seite bei „Mehr Infos“ den Online-Antrag sowie eine Word-Druckversion.
5. Wie bzw. wann bekomme ich das Geld?
Nach Ablauf der Förderfrist tagt zeitnah der Kulturausschuss, der über die Anträge abstimmt. Im Anschluss bekommen die Antragstellenden für die Fristenförderung schriftlich eine Zu- oder Absage. Mit der Zusage erhalten sie ein Formular, mit dem die Überweisung der Förderung angefordert werden kann (Mittelabruf), der unterschrieben an das Kulturbüro zurückzusenden ist. Die Bearbeitung ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen.
Bei der Mikroförderung muss kein Mittelabruf zurückgeschickt werden, da die Bankverbindung schon bei der formlosen Mail angegeben werden sollte.6. Was passiert mit meinen Daten?
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Informationen zu den erhobenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite unter Datenschutz und Informationspflichten.
7. Wie oft kann ich Kulturförderanträge stellen?
Mikroförderungen bis zu 200 Euro können für unterschiedliche Projekte mehrfach im Jahr beantragt werden. Fristenförderungen können für unterschiedliche Projekte zweimal im Jahr, zum 31. März und zum 30. September, beantragt werden.
8. Muss ich einen Nachweis über das Projekt erbringen?
Innerhalb von drei Monaten nach stattgefundener Veranstaltung bzw. Abschluss des Projektes (Fristenförderung) muss dem Kulturbüro ein Verwendungsnachweis auf dem hinterlegten Formular vorgelegt werden.
Hier finden Sie die Vorlage.
9. Was passiert, wenn sich das Projekt inhaltlich/finanziell/örtlich verändert?
Bei Änderungen jeglicher Art muss sofort mit dem Kulturbüro Kontakt aufgenommen und die Änderungen besprochen werden. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn das Projekt nicht in der angegebenen Form ohne Rücksprache mit dem Kulturbüro durchgeführt wurde.
10. Muss ich das Geld unter Umständen zurückzahlen?
Ja. Beträge, die tatsächlich nicht benötigt wurden, die nicht dem angegebenen Aufwand entsprechen, müssen zurückgezahlt werden.
11. Kann ich den Förderantrag auch nach dem Projekt stellen?
Ja. Eine Kulturförderung kann auch rückwirkend bewilligt werden.
Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Das Risiko, dass eine Förderung nicht erfolgt, liegt bei den Antragsstellenden.12. Wer entscheidet, welche Anträge genehmigt werden?
Mikroförderungen werden innerhalb des Kulturbüros entschieden. Bei der Fristenförderung beschließt der Kulturausschuss über Förderwürdigkeit und -höhe so zeitnah wie möglich.
13. Was passiert, wenn ich den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht einreiche?
Künftige Anträge werden so lange nicht berücksichtigt, bis die Einreichung und Prüfung von versäumten Verwendungsnachweisen und ggf. eine Mittelrückerstattung erfolgt ist.
14. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen dazu habe?
Bei Fragen rund um Kulturförderung wenden Sie sich an Julia Raphaela Müller unter jr.mueller@minden.de oder telefonisch unter 0571 89-765 oder an Kim Brungs unter volontariat-kultur@minden.de, telefonisch unter 0571 89-733. Wir beraten Sie gerne!
Direkter Vergleich:
Mikroförderung
Fristenförderung
Förderbetrag:
Bis max. 200 €
Ab 200 €
Frist:
-
31. März und 30. September
Antragsform:
Formlose Mail
Online-Antrag oder Word-Datei
Entscheidung:
Kulturbüro
Kulturausschuss
Dokumente:
-
Mittelabruf, Verwendungsnachweis
Nachweis:
Bestätigungsmail, dass das Projekt stattgefunden hat mit Resümee
Spätestens 3 Monate nach Ende des Projektes einzureichen
Bisherige Förderungen
Hier finden Sie von uns geförderte Projekte in der Übersicht:
Kulturförderung 2021
Mikroförderung 2021Kulturförderung 2022
Mikroförderung 2022