Inklusion in Schulen
In Schulen des Gemeinsamen Lernens werden Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemeinsam unterrichtet.
Inklusive Beschulung - was bedeutet das eigentlich?
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16.10.2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das Erste Gesetz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, verabschiedet. Damit ist das Gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung seit dem 01.08.2014 der gesetzliche Regelfall.
Eltern eines Kindes mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes an einer allgemeinen Schule. Sie können aber auch weiterhin eine Förderschule wählen.Benötigt ein Kind sonderpädagogische Unterstützung, schlägt die Schulaufsicht den Eltern in Abstimmung mit dem Schulträger mindestens eine allgemeine Schule vor, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Welche Schulen der Stadt Minden sind Schulen des Gemeinsamen Lernens?
Was sind Schwerpunktschulen? Und gibt es diese in Minden?
Weitere Informationen
Kontakt
Telefon
Besuchsadresse
Kleiner Domhof 6, 32423 MindenAngaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet