Barrierefreiheit
Unsere Internetseiten sollen für alle Mindener*innen nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.
Die Stadt Minden ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.minden.de.
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
Vorlesen lassen
Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit ALT-Texten versehen.
Unsere Internetseite bietet auch ein eigenes Vorleseprogramm: den Readspeaker. Um diesen nutzen zu können, klicken Sie im oberen Bereich der Seiten die Schaltfläche für das Vorleseprogramm:
Was ist der Readspeaker und wie profitieren Sie davon? Viele Menschen sind darauf angewiesen, sich Informationen vorlesen zu lassen. Dies betrifft nicht nur Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst lesen können. Das Selbstlesen stellt für verschiedene Menschen eine Barriere dar. Der Readspeaker nimmt diese Barriere und ermöglicht es, sich alle Informationen vorlesen zu lassen. Zusätzlich bietet er auch eine Übersetzungsfunktion in 18 verschiedene Sprachen an! Hierfür muss der Text lediglich markiert werden, um dann in die gewünschte Sprache übersetzt zu werden.
Hier geht es zu weiteren Informationen zur Vorlese-Funktion.
Textgröße verändern
Oben, in der Kopfleiste unserer Internetseiten, finden Sie die Schaltfläche zum Verändern der Schriftgröße:
Klicken Sie auf die unterschiedlich großen Buchstaben, um ihre Textansicht zu vergrößern oder zu verkleinern.
Sie können den Text auch mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Kontrast verändern
Ebenfalls oben, in der Kopfleiste unserer Internetseiten, finden Sie die Schaltfläche, mit der Sie den Kontrast verändern können:
Mit einem Klick auf diese Schaltfläche werden Ihnen die Inhalte unserer Internetseiten in schwarz-weiß angezeigt.
Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über der Überschrift der jeweiligen Seite. Dort können Sie auch einfach zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Einfache Sprache
Wir schreiben über die Stadt Minden auch in Einfacher Sprache. Unser Heft in Einfacher Sprache können Sie sich herunterladen: Heft über Minden in Einfacher Sprache
Leichte Sprache
Wir erklären den Aufbau unserer Internet-Seite auch in Leichter Sprache. Hier kommen Sie zu den Erklärungen in Leichter Sprache.
Die Web-Seiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Gebärdensprache
Die Startseite unseres Internetauftritts und den typischen Aufbau einer Unterseite erklären wir auch in Gebärdensprache. Hier kommen Sie zu unserem Gebärdensprache-Video.
Die einzelnen Inhalte unserer Seiten sind nicht in Gebärdensprache übersetzt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.Tastaturbedienung
Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht ganz mit zu verfolgen.pdf-Dateien
Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.Kontakt aufnehmen und Barrieren melden
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten.
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser Feedback-Formular nutzen oder sich an die Ansprechpartnerinnen (siehe unter "Kontakt") wenden.Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in NRW eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
In Nordrhein-Westfalen ist die Ombudsstelle bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Gesetze und Verordnungen
Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Die Stadt Minden bietet dieser Verpflichtung entsprechend barrierefreie Angebote auf ihrer Website minden.de.
Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, kurz BGG NRW) hat folgende Ziele: die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in NRW, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.
Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden. 2004 wurde eine entsprechende Ausführungsverordnung für Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) und 2011 wurde die BITV 2.0 für die Bundesverwaltung erlassen.
Diese Erklärung wurde am 4.2.2019 erstellt und zuletzt am 25.04.2023 aktualisiert.