Wie jedes Jahr mussten auch diesmal die Feuer bei der Stadt Minden angemeldet werden – das ist spätestens drei Wochen vor dem Brenntag notwendig. Die genehmigten Feuer sind über das ganze Stadtgebiet verteilt und ein beliebtes Ziel für viele Besucher*innen.
Wichtig ist, dass Osterfeuer nur dem Brauchtum dienen und nicht zur Entsorgung von Gartenabfällen oder anderen Materialien verwendet werden. Erlaubt sind nur Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste. Alles andere, wie zum Beispiel beschichtetes Holz, Altreifen oder Kunststoffteile, gehören nicht ins Osterfeuer. Grundsätzlich dürfen nur Vereine, Organisationen und Glaubensgemeinschaften, die in der jeweiligen Gemeinde gut verankert sind, ein Feuer abbrennen. Außerdem muss jedes Feuer für alle zugänglich sein.
Das Brennmaterial darf nicht höher als drei Meter und nicht breiter als sechs Meter sein. Um das Feuer herum muss ein mindestens 15 Meter breiter Sicherheitsring ohne brennbare Materialien eingehalten werden. Am Tag des Abbrennens muss das Brennmaterial außerdem noch umgeschichtet werden, um eventuell in das Holz eingedrungene Kleintiere zu schützen. Damit alles sicher bleibt, müssen zwei Personen das Feuer beaufsichtigen, wobei mindestens eine Person 18 Jahre oder älter sein muss. Sie dürfen den Feuerplatz erst verlassen, wenn das Feuer ganz erloschen und die Glut abgekühlt ist. Danach muss die Asche mit Erde abgedeckt werden, um unangenehme Gerüche zu vermeiden.
Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Sollte der Wind während des Abbrennens auffrischen, muss das Feuer sofort gelöscht werden. Alle Verbrennungsreste sind spätestens bis zum Ende des nächsten Werktages ordnungsgemäß zu entsorgen, und der Brandplatz muss wieder sauber gemacht werden. Die Stadt behält sich vor, sowohl im Vorfeld als auch während des Abbrennens die Einhaltung dieser Regeln zu überprüfen.