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Osterfeuer-Anmeldung bis zum 14. März


 Wer ein Osterfeuer oder Brauchtumsfeuer feiern möchte, muss das bis zum 14. März bei der Stadt Minden anmelden. Einige Anmeldungen von Vereinen und Gruppen sind bereits eingegangen. Es darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie andere pflanzliche Reste verbrannt werden. Es gibt einige Regeln, die beachtet werden müssen, zum Beispiel Sicherheitsabstände und die maximale Größe des Feuers. Diese Infos sind in einem Merkblatt nachzulesen.

Wenn das Osterfeuer in einem Landschaftsschutzgebiet stattfindet, wird die Naturschutzbehörde eingebunden. Nach deren Prüfung gibt es dann die endgültige Genehmigung. Deswegen ist es wichtig, bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen im eigenen Garten muss nicht angemeldet werden. Den Anmeldevordruck und das Merkblatt gibt es unter www.minden.de (Stichwort Online-Services) oder man kann sie bei Nico Büttemeyer per E-Mail an veranstaltungen@minden.de anfordern.

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